
Rechtliches
- Sicherheitstechnische Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), bzw. nach BGV A2
- Dokumentierte Begehungen eines Sicherheitsingenieurs
- Arbeitsmedizinische Betreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), bzw. BGV A2
- Dokumentierte Begehungen eines Betriebsmediziners
- Untersuchungen zur Ersteinstellung und Vorsorge
- Erstellen einer Gesundheitskartei
- Unterweisungen / Ausbildung
- Jährliche, schriftlich festgehaltene Sicherheitsunterweisung nach BGV A1
- Jährliche schriftlich festgehaltene Unterweisung über eingesetzte Gefahrstoffe nach §20 der Gefahrstoffverordnung anhand von Betriebsanweisungen
- Erstellen von Maschinenbetriebsanweisungen (z. B. für Gabelstapler)
- Staplerfahrerausbildung
- Gefahrstoffkataster
- Dieses Kataster basiert auf den Sicherheitsdatenblättern. Hieraus leiten sich die Betriebsanweisungen ab. (Grundlage für die Gefahrstoffunterweisungen).
- Arbeitsplatzbeurteilung und Dokumentation nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- (Diese steht mehr denn je im Mittelpunkt der Arbeitssicherheit)
- Beurteilung der Arbeitsplatzsituation nach § 5
- Dokumentation der Arbeitsplatzsituation nach § 6
- Techn. Prüfungen, z. B. UVV-Sachkundigenprüfungen für:
- Hebezeuge nach VBG 8, jährlich („DEMAG’s“ usw.)
- Krane nach BGV D6, jährlich (z. B. LKW-Ladekrane, „Motorheber“)
- Hebebühnen nach VBG 14, jährlich
- Kraftbetätigte Rolltore nach ZH1/494, jährlich
- Flurförderfahrzeuge nach BGV D27, jährlich (Gabelstapler u.a.),
- Elektrische Betriebsmittel nach BGV A3, jährlich (auch mobile Geräte wie Handbohrer usw.)
- Feuerlöscher, alle zwei Jahre (Kraftomnibusse, Gefahrguttransporter 1x jährl.)
- Arbeitsschutzausschußsitzung (ASA), ab 21 Mitarbeitern erforderlich
- (Beteiligte: Betriebsleiter, Arbeitsmediziner, Sicherheitsing., Sicherheitsbeauftragter, ggf. Betriebsrat)