Rechtliches

  • Sicherheitstechnische Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), bzw. nach BGV A2 
    • Dokumentierte Begehungen eines Sicherheitsingenieurs 
  • Arbeitsmedizinische Betreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), bzw. BGV A2 
    • Dokumentierte Begehungen eines Betriebsmediziners
    • Untersuchungen zur Ersteinstellung und Vorsorge
    • Erstellen einer Gesundheitskartei
  • Unterweisungen / Ausbildung
    • Jährliche, schriftlich festgehaltene Sicherheitsunterweisung nach BGV A1
    • Jährliche schriftlich festgehaltene Unterweisung über eingesetzte Gefahrstoffe nach §20 der Gefahrstoffverordnung anhand von Betriebsanweisungen
    • Erstellen von Maschinenbetriebsanweisungen (z. B. für Gabelstapler)
    • Staplerfahrerausbildung
  • Gefahrstoffkataster
    • Dieses Kataster basiert auf den Sicherheitsdatenblättern. Hieraus leiten sich die Betriebsanweisungen ab. (Grundlage für die Gefahrstoffunterweisungen).
  • Arbeitsplatzbeurteilung und Dokumentation nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
    • (Diese steht mehr denn je im Mittelpunkt der Arbeitssicherheit)
    • Beurteilung der Arbeitsplatzsituation nach § 5 
    • Dokumentation der Arbeitsplatzsituation nach § 6 
  • Techn. Prüfungen, z. B. UVV-Sachkundigenprüfungen für: 
    • Hebezeuge nach VBG 8, jährlich („DEMAG’s“ usw.)
    • Krane nach BGV D6, jährlich (z. B. LKW-Ladekrane, „Motorheber“)
    • Hebebühnen nach VBG 14, jährlich
    • Kraftbetätigte Rolltore nach ZH1/494, jährlich
    • Flurförderfahrzeuge nach BGV D27, jährlich (Gabelstapler u.a.),
    • Elektrische Betriebsmittel nach BGV A3, jährlich (auch mobile Geräte wie Handbohrer usw.)
    • Feuerlöscher, alle zwei Jahre (Kraftomnibusse, Gefahrguttransporter 1x jährl.)
  • Arbeitsschutzausschußsitzung (ASA), ab 21 Mitarbeitern erforderlich
    • (Beteiligte: Betriebsleiter, Arbeitsmediziner, Sicherheitsing., Sicherheitsbeauftragter, ggf. Betriebsrat)